Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-14, VI-U (Kart) 10/03

VI-U (Kart) 10/03Obergericht14.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 10/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-14

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 10/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0114.VI.U.KART10.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. Juni 1996 verkündete Schlussurteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten

vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-

streckenden Betrages Sicherheit leisten.

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