I-1 W 72/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-12, I-1 W 72/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-12, I-1 W 72/03
I-1 W 72/03Obergericht12.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 W 72/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-12
Aktenzeichen: I-1 W 72/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0112.I1W72.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 23. September 2003 (1 O 308/03) aufgehoben.
Dem Landgericht wird aufgegeben, dem Antragsteller Prozesskostenhilfe nicht wegen mangelnder Erfolgsaussicht zu verweigern, soweit er fol-gende Anträge stellt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.641,17 € nebst 4 % Zinsen aus 11.759,71 € seit dem 10. Dezember 2001 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rücknahme des Pkw VW Golf IV TDI, Fahrzeugidentifizierungs-nummer .
Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte im Verzug der Annahme des vorbezeichneten Fahrzeuges befindet.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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