Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-01, I-2 W 37/03

I-2 W 37/03Obergericht01.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 37/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-01-01

Aktenzeichen: I-2 W 37/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0101.I2W37.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am

  1. August 2003 verkündeten Beschluss der 4 b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses und des Nichtabhilfebeschlusses vom 7. Oktober 2003 zurückgewiesen.

II.

Der Antragsgegnerin werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren entspricht der Summe der erstinstanzlich entstandenen Kosten.

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