Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-22, I-6 U 171/02

I-6 U 171/02Obergericht22.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 171/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-22

Aktenzeichen: I-6 U 171/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1222.I6U171.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. April 2002 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kos-ten der Nebenintervention.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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