Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-19, I-22 U 69/03

I-22 U 69/03Obergericht19.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 69/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-19

Aktenzeichen: I-22 U 69/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1219.I22U69.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Beklagten und ihres Streithelfers gegen das am 10. April 2003 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach werden zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Kläger wird die weitergehende Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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