II-1 WF 249/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-09, II-1 WF 249/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-09, II-1 WF 249/03
II-1 WF 249/03Obergericht09.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-1 WF 249/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-09
Aktenzeichen: II-1 WF 249/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1209.II1WF249.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers werden die Beschlüsse des Amtsgerichts vom 12.06. und 26.09.2003 teilweise abgeändert. Dem Antragssteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt W in Duisburg ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit er mit seiner beabsich-tigten Klage einen Zugewinnausgleich von 1.823,- € begehrt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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