Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-09, I-4 U 79/03

I-4 U 79/03Obergericht09.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 79/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-09

Aktenzeichen: I-4 U 79/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1209.I4U79.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. März 2003 verkündete Teilurteil der 3. Zivilkammer des Landge-richts Krefeld unter Zurückweisung der Anschlussberufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.798,12 EUR nebst 4 % Zinsen aus 5.530,35 EUR seit dem 3. September 1999 sowie aus 267,77 EUR seit dem 18. Juli 2001 zu zah-len.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Die Entscheidung über die Kosten erster Instanz bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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