I-23 U 179/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-09, I-23 U 179/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-09, I-23 U 179/02
I-23 U 179/02Obergericht09.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 179/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-09
Aktenzeichen: I-23 U 179/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1209.I23U179.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 23. Sep-tember 2003 wird aufrechterhalten.
Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Be-rufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.