Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-08, I-3 W 322/03

I-3 W 322/03Obergericht08.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 W 322/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-12-08

Aktenzeichen: I-3 W 322/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1208.I3W322.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Das Urteil des Kantongericht Groningen - Rollen-Nr.: X - durch das die An-tragsgegnerin verurteilt worden ist, die Kosten des Verfahrens zu zahlen "sei-tens der Klägerin" bis zum Urteil festgelegte 450 hfl Gerichtskosten, 104,96 hfl Vorladungskosten und 300 hfl Anwaltskosten wird für das Gebiet der Bundes-republik Deutschland für vollstreckbar erklärt und ist mit der Vollstreckungsklau-sel zu versehen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

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