Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-02, VII-Verg 67/03

VII-Verg 67/03Obergericht02.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 67/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-12-02

Aktenzeichen: VII-Verg 67/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1202.VII.VERG67.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabe-kammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 17. Oktober 2003 (VK - 31/2003 - L) bis zur Entscheidung über die Be-schwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.

Damit ist der Senatsbeschluss vom 19. November 2003

gegenstandslos.

II. Die Antragstellerin wird gebeten, dem Senat binnen zwei Wo-chen nach Zugang dieses Beschlusses mitzuteilen, ob sie ihre Beschwerde aufrecht erhält.

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