I-24 U 117/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-02, I-24 U 117/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-02, I-24 U 117/03
I-24 U 117/03Obergericht02.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 117/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-02
Aktenzeichen: I-24 U 117/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1202.I24U117.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzel-richter - vom 4. April 2003 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge-fasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 8.730,31 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins-satz aus 600,77 Euro seit dem 05.12.2001, aus 728,59 Euro seit dem 05.01.2002 und seit dem 05.02.2002, aus jeweils 741,37 Euro seit dem 05.03.2002, 05.04.2002, 05.05.2002, 05.06.2002, 04.07.2002, 04.08.2002, 05.09.2002, 05.10.2002 und 06.11.2002 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abge-wiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites erster und zweiter Instanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 94 % und die Kläger als Gesamtschuldner zu 6 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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