I-21 W 45/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-02, I-21 W 45/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-02, I-21 W 45/03
I-21 W 45/03Obergericht02.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 W 45/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-02
Aktenzeichen: I-21 W 45/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1202.I21W45.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Verweisungsbeschluss der 7. Zi-vilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - vom 01.07.2003 aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beklagten auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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