I-1 U 4/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-01, I-1 U 4/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-01, I-1 U 4/03
I-1 U 4/03Obergericht01.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 4/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-01
Aktenzeichen: I-1 U 4/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1201.I1U4.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung des Klägerin wird das am 11. Dezember 2002 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve - 2 O 526/99 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 21.602,08 EUR nebst 4 % Zinsen aus 13.682,17 EUR seit dem 18.12.1999 und aus 7.919, 91 EUR seit dem 06.02.2001 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall vom 03.11.1997 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen und soweit über sie in diesem Verfahren noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 40 % der Klägerin und zu 60 % den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zu 51 % und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 49 % zur Last.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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