VII-Verg 63/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-27, VII-Verg 63/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-27, VII-Verg 63/03
VII-Verg 63/03Obergericht27.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 63/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-27
Aktenzeichen: VII-Verg 63/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1127.VII.VERG63.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Be-schluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 10. Oktober 2003 (VK 1 - 71/03) dahin abgeändert, dass die von den An-tragstellern zu zahlende Gebühr auf 2.890 EUR festgesetzt wird.
II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtli-che Kosten werden nicht erstattet.
III. Der Beschwerdewert wird auf 835 EUR festgesetzt.
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