Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-25, I-23 U 217/02

I-23 U 217/02Obergericht25.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 217/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-25

Aktenzeichen: I-23 U 217/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1125.I23U217.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.10.2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil gegen sie voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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