I-20 U 63/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-25, I-20 U 63/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-25, I-20 U 63/03
I-20 U 63/03Obergericht25.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 63/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-25
Aktenzeichen: I-20 U 63/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1125.I20U63.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26. Februar 2003 teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Be- klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Soweit der Senat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen hat, wird die Revision zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.