Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-25, I-20 U 63/03

I-20 U 63/03Obergericht25.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 63/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-25

Aktenzeichen: I-20 U 63/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1125.I20U63.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26. Februar 2003 teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Be- klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Soweit der Senat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen hat, wird die Revision zugelassen.

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