Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-18, I-23 U 47/03

I-23 U 47/03Obergericht18.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 47/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-18

Aktenzeichen: I-23 U 47/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1118.I23U47.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. März 2003 verkündete Ur-teil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zu-rückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.

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