I-6 U 111/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-10, I-6 U 111/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-10, I-6 U 111/01
I-6 U 111/01Obergericht10.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 111/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-10
Aktenzeichen: I-6 U 111/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1110.I6U111.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 3. April 2001 verkündete Urteil
der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.282,46 EUR nebst 5 % Zinsen
über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom 5. März 1998 bis zum 31. Dezember 1998 und 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 Abs. 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes seit dem 1. Januar 1999 zu zahlen.
Die Klägerin trägt die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Köln entstandenen Mehrkosten. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits wer-den der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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