Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-07, I-17 U 187/02

I-17 U 187/02Obergericht07.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 187/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-07

Aktenzeichen: I-17 U 187/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1107.I17U187.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten zu 2. wird das am 17.10.2002 verkündete Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeän-dert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird hinsichtlich des Beklagten zu 2. als unzulässig abgewiesen.

Der Beklagte zu 1. wird verurteilt, einen Rechnungsabschluss über das Vermögen der "W. und L. J. GbR", auf den 20.06.2001 bezogen, zu erstel-len.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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