I-17 U 187/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-07, I-17 U 187/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-07, I-17 U 187/02
I-17 U 187/02Obergericht07.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 187/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-07
Aktenzeichen: I-17 U 187/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1107.I17U187.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten zu 2. wird das am 17.10.2002 verkündete Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeän-dert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird hinsichtlich des Beklagten zu 2. als unzulässig abgewiesen.
Der Beklagte zu 1. wird verurteilt, einen Rechnungsabschluss über das Vermögen der "W. und L. J. GbR", auf den 20.06.2001 bezogen, zu erstel-len.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.