Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-06, I-2 U 44/02

I-2 U 44/02Obergericht06.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 44/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-06

Aktenzeichen: I-2 U 44/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1106.I2U44.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. März 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Rechnungslegungsverpflichtung des Beklagten zu 2. (= Ausspruch zu I 2 des angefochtenen Urteils) auf Handlungen in der Zeit bis zum 25. September 2001 beschränkt ist und dass sich auch die Schadensersatzverpflichtung des Beklagten zu 2. (= Ausspruch zu II) auf Handlungen beschränkt, die bis zum 25. September 2001 begangen worden sind.

Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung von 250.000,-- € abwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 250.000,-- €

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