Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-29, VI-U (Kart) 30/00

VI-U (Kart) 30/00Obergericht29.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 30/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-29

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 30/00

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1029.VI.U.KART30.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Mai 2000 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.

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