Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-11, 3 Wx 302/02

3 Wx 302/02Obergericht11.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 302/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-07-11

Aktenzeichen: 3 Wx 302/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0711.3WX302.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise dahin abgeändert, dass die Sache an das Amtsgericht Neuss mit der Weisung zurückgege-ben wird, dem Beteiligten zu 1 zur Vorlage einer Löschungsbewilli-gung in der Form des § 29 GBO eine angemessene Frist zu setzen. Die Entscheidung über die Kosten des dritten Rechtszuges bleibt dem Amtsgericht vorbehalten.

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