3 Wx 302/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-11, 3 Wx 302/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-11, 3 Wx 302/02
3 Wx 302/02Obergericht11.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 302/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-07-11
Aktenzeichen: 3 Wx 302/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0711.3WX302.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird teilweise dahin abgeändert, dass die Sache an das Amtsgericht Neuss mit der Weisung zurückgege-ben wird, dem Beteiligten zu 1 zur Vorlage einer Löschungsbewilli-gung in der Form des § 29 GBO eine angemessene Frist zu setzen. Die Entscheidung über die Kosten des dritten Rechtszuges bleibt dem Amtsgericht vorbehalten.
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