Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-10, I-12 U 4/03

I-12 U 4/03Obergericht10.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 4/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-10

Aktenzeichen: I-12 U 4/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0710.I12U4.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 3. Dezember 2002 verkündete Urteil des Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil insgesamt zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, soweit nicht die Klägerin eine Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.