I-12 U 4/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-10, I-12 U 4/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-10, I-12 U 4/03
I-12 U 4/03Obergericht10.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 4/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-10
Aktenzeichen: I-12 U 4/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0710.I12U4.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 3. Dezember 2002 verkündete Urteil des Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil insgesamt zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, soweit nicht die Klägerin eine Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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