Verg 34/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-07, Verg 34/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-07, Verg 34/03
Verg 34/03Obergericht07.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 34/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-07-07
Aktenzeichen: Verg 34/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0707.VERG34.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 19. Mai 2003 (VK 1 - 33/03) zu verlängern, wird zurückgewiesen.
Damit ist der Senatsbeschluss vom 18. Juni 2003 gegenstandslos.
II. Die Antragstellerin wird gebeten, innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, ob sie ihre Beschwerde aufrechterhält.
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