Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-07, Verg 34/03

Verg 34/03Obergericht07.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 34/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-07-07

Aktenzeichen: Verg 34/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0707.VERG34.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 19. Mai 2003 (VK 1 - 33/03) zu verlängern, wird zurückgewiesen.

Damit ist der Senatsbeschluss vom 18. Juni 2003 gegenstandslos.

II. Die Antragstellerin wird gebeten, innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, ob sie ihre Beschwerde aufrechterhält.

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