I-12 U 6/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-03, I-12 U 6/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-03, I-12 U 6/03
I-12 U 6/03Obergericht03.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 6/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-03
Aktenzeichen: I-12 U 6/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0703.I12U6.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 12.12.2002 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Der Tenor wird in der Hauptsache zur Klarstellung neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.677,51 € zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung
Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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