Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-01, 23 U 207/02

23 U 207/02Obergericht01.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 207/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-01

Aktenzeichen: 23 U 207/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0701.23U207.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 08.10.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.