Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-26, I-2 U 74/97

I-2 U 74/97Obergericht26.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 74/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-26

Aktenzeichen: I-2 U 74/97

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0626.I2U74.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. April 1997 abge-ändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 40.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf

Euro 255.645,94 (= DM 500.000,00) festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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