I-2 U 74/97•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-26, I-2 U 74/97
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-26, I-2 U 74/97
I-2 U 74/97Obergericht26.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 74/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-26
Aktenzeichen: I-2 U 74/97
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0626.I2U74.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. April 1997 abge-ändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 40.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf
Euro 255.645,94 (= DM 500.000,00) festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.