3 Wx 121/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-26, 3 Wx 121/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-26, 3 Wx 121/03
3 Wx 121/03Obergericht26.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 121/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-26
Aktenzeichen: 3 Wx 121/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0626.3WX121.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird die angefochtene Entscheidung teilweise abgeändert:
Der Beschluss des Amtsgerichts vom 04.10.2002 wird aufgehoben, soweit er den Antrag des Beteiligten zu 3 zurückweist.
Es wird festgestellt, dass der zu TOP 2 der Eigentümerversammlung vom 21.12.2001 gefasste Beschluss nichtig ist.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz tragen die Beteiligten zu 1 und 2 sowie der Beteiligte zu 3 je zur Hälfte. Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der sofortigen weite-ren Beschwerde werden den Beteiligten zu 1 und 2 auferlegt.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 10.000,- Euro.
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