Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-25, VI-U (Kart) 38/02

VI-U (Kart) 38/02Obergericht25.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 38/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-25

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 38/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0625.VI.U.KART38.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Oktober 2002 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 7.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

III. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Berufungsverfah-ren werden auf 107.168 EUR festgesetzt.

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