Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-25, I-15 U 201/02

I-15 U 201/02Obergericht25.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 201/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-25

Aktenzeichen: I-15 U 201/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0625.I15U201.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. August 2002 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – 5 O 195/01 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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