Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-23, VI-U (Kart) 42/01

VI-U (Kart) 42/01Obergericht23.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 42/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-23

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 42/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0623.VI.U.KART42.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der An-schlussberufung der Klägerin das am 20.6.2001 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wie folgt ab-geändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 20.000 Euro abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheiten können durch Bürgschaft eines im Inland zum Ge-schäftsbetrieb befugten Kreditinstituts bewirkt werden.

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