VII-Verg 22/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-16, VII-Verg 22/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-16, VII-Verg 22/02
VII-Verg 22/02Obergericht16.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 22/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-16
Aktenzeichen: VII-Verg 22/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0616.VII.VERG22.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.07.2002 sind von der Antragstellerin an Kosten 215.754,63 EUR (in Buchstaben: Euro zweihun-derfünfzehntausendsiebenhundertvierundfünfzig, 63) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2003 an die Beigeladene zu 1.) zu erstatten.
Die Berechnung ist bereits übersandt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist rechtskräftig.
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