Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-12, I-5 U 109/02

I-5 U 109/02Obergericht12.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 109/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-12

Aktenzeichen: I-5 U 109/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0612.I5U109.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Mai 2002 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten abwenden gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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