Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-11, VII-Verg 4/03

VII-Verg 4/03Obergericht11.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 4/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-06-11

Aktenzeichen: VII-Verg 4/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0611.VII.VERG4.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Be-schluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 10. Januar 2003 (VK 1 – 63/02) teilweise abgeändert.

Die der Antragsgegnerin von der Antragstellerin zu erstattenden Auslagen werden auf 1.926,23 € festgesetzt.

II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dort entstandenen notwendigen Aufwendungen der An-tragsgegnerin.

III. Der Beschwerdewert wird auf bis 500 € festgesetzt.

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