Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-11, VI-Kart 7/03 (V)

VI-Kart 7/03 (V)Obergericht11.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 7/03 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-06-11

Aktenzeichen: VI-Kart 7/03 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0611.VI.KART7.03V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  1. Der auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Beschwerde gegen die Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamts vom 25.2.2003 (Az. B 11 – 11/03 und B 11 – 12/03) gerichtete Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

  2. Die Antragstellerin mag sich bis zum 18.7.2003 erklären, ob ihre Be-schwerde aufrechterhalten bleibt.

  3. Beide Beteiligte mögen sich bis zum 18.7.2003 dazu äußern, ob Ein-verständnis mit einer Beschwerdeentscheidung ohne mündliche Verhandlung besteht.

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