VI-Kart 7/03 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-11, VI-Kart 7/03 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-11, VI-Kart 7/03 (V)
VI-Kart 7/03 (V)Obergericht11.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 7/03 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-11
Aktenzeichen: VI-Kart 7/03 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0611.VI.KART7.03V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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Der auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Beschwerde gegen die Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamts vom 25.2.2003 (Az. B 11 – 11/03 und B 11 – 12/03) gerichtete Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
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Die Antragstellerin mag sich bis zum 18.7.2003 erklären, ob ihre Be-schwerde aufrechterhalten bleibt.
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Beide Beteiligte mögen sich bis zum 18.7.2003 dazu äußern, ob Ein-verständnis mit einer Beschwerdeentscheidung ohne mündliche Verhandlung besteht.
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