Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-10, I-4 U 194/02

I-4 U 194/02Obergericht10.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 194/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-10

Aktenzeichen: I-4 U 194/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0610.I4U194.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 1. August 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - abgeändert.

Die Zwangsvollstreckung aus dem vollsteckbaren Urteil des Landgerichts D... vom 15. Dezember 1999

  • 11 O 216/97 - sowie aus dem vollstreckbaren Urteil des Oberlandesgerichts D... vom 9. Januar 2001

  • 4 U 38/00 - wird ab dem 1. Oktober 2001 für unzulässig erklärt.

Der Beklagte wird verurteilt, die ihm erteilten voll-streckbaren Ausfertigungen der beiden genannten Urteile an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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