I-4 U 194/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-10, I-4 U 194/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-10, I-4 U 194/02
I-4 U 194/02Obergericht10.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 194/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-10
Aktenzeichen: I-4 U 194/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0610.I4U194.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 1. August 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - abgeändert.
Die Zwangsvollstreckung aus dem vollsteckbaren Urteil des Landgerichts D... vom 15. Dezember 1999
-
11 O 216/97 - sowie aus dem vollstreckbaren Urteil des Oberlandesgerichts D... vom 9. Januar 2001
-
4 U 38/00 - wird ab dem 1. Oktober 2001 für unzulässig erklärt.
Der Beklagte wird verurteilt, die ihm erteilten voll-streckbaren Ausfertigungen der beiden genannten Urteile an die Klägerin herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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