Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-06, I-14 U 171/02

I-14 U 171/02Obergericht06.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 171/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-06

Aktenzeichen: I-14 U 171/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0606.I14U171.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. August 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Duisburg abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.