Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-06, 3 Wx 108/03

3 Wx 108/03Obergericht06.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 108/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-06-06

Aktenzeichen: 3 Wx 108/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0606.3WX108.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss und die zugrunde liegende Entscheidung des Amtsgerichts Mettmann (Rechtspfleger) vom 31. Januar/13. Febru-ar 2003 werden aufgehoben.

Der Rechtspfleger - Registerbeamte - wird angewiesen, von den erhobenen Bedenken in seiner vorbezeichneten Entscheidung gegen die von der Beteiligten unter dem 19. Juli 2002 nachgesuchte Eintragung in das Handelsregister Abstand zu nehmen.

Wert des Beschwerdegegenstandes: Bis 25.000 EUR.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.