3 Wx 108/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-06, 3 Wx 108/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-06, 3 Wx 108/03
3 Wx 108/03Obergericht06.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 108/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-06
Aktenzeichen: 3 Wx 108/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0606.3WX108.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss und die zugrunde liegende Entscheidung des Amtsgerichts Mettmann (Rechtspfleger) vom 31. Januar/13. Febru-ar 2003 werden aufgehoben.
Der Rechtspfleger - Registerbeamte - wird angewiesen, von den erhobenen Bedenken in seiner vorbezeichneten Entscheidung gegen die von der Beteiligten unter dem 19. Juli 2002 nachgesuchte Eintragung in das Handelsregister Abstand zu nehmen.
Wert des Beschwerdegegenstandes: Bis 25.000 EUR.
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