Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-05, I-2 U 66/01

I-2 U 66/01Obergericht05.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 66/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-05

Aktenzeichen: I-2 U 66/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0605.I2U66.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. März 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung von 256.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 256.000 €.

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