I-4 U 220/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-03, I-4 U 220/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-03, I-4 U 220/02
I-4 U 220/02Obergericht03.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 220/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-03
Aktenzeichen: I-4 U 220/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0603.I4U220.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. August 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet, die Vollsteckung des Klä-gers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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