Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-03, I-4 U 220/02

I-4 U 220/02Obergericht03.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 220/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-03

Aktenzeichen: I-4 U 220/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0603.I4U220.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. August 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Vollsteckung des Klä-gers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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