I-4 U 174/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-03, I-4 U 174/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-03, I-4 U 174/02
I-4 U 174/02Obergericht03.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 174/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-03
Aktenzeichen: I-4 U 174/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0603.I4U174.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Mai 2002 ver-kündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Be-klagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags lei-stet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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