Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-03, I-4 U 174/02

I-4 U 174/02Obergericht03.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 174/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-03

Aktenzeichen: I-4 U 174/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0603.I4U174.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Mai 2002 ver-kündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Be-klagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags lei-stet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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