I-3 Wx 75/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-02, I-3 Wx 75/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-06-02, I-3 Wx 75/03
I-3 Wx 75/03Obergericht02.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 75/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-02
Aktenzeichen: I-3 Wx 75/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0602.I3WX75.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise dahin abgeändert, dass auch der in der Eigentümerversammlung vom 4. Oktober 2001 unter TOP 10 gefasste Beschluss für ungültig erklärt wird.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen die Beteiligte zu 1. zu 93 %, die Beteiligten zu 2. zu 7 %.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Wert für die weitere Beschwerde: bis 22.000 EUR.
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