VII-Verg 16/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-28, VII-Verg 16/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-28, VII-Verg 16/03
VII-Verg 16/03Obergericht28.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 16/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-05-28
Aktenzeichen: VII-Verg 16/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0528.VII.VERG16.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 26. Feb-ruar 2003 (VK 2 - 3/2003) wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens ein-schließlich der dort angefallenen notwendigen Aufwendungen der An-tragsgegnerin und der Beigeladenen.
III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die An-tragsgegnerin und die Beigeladene im Beschwerdeverfahren notwen-dig.
IV. Der Beschwerdewert wird auf 190.000 EUR festgesetzt.
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