I-20 U 30/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-28, I-20 U 30/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-28, I-20 U 30/02
I-20 U 30/02Obergericht28.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 30/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-28
Aktenzeichen: I-20 U 30/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0528.I20U30.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung - das am 27. September 2001 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.054,37 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. September 2000 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
III.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 67 % und die
Beklagte 33 % zu tragen.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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