Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-27, I-21 W 24/03

I-21 W 24/03Obergericht27.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 W 24/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-05-27

Aktenzeichen: I-21 W 24/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0527.I21W24.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Berichtigungsbeschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 05.03.2003 aufgehoben.

Der Antrag des Klägers T….. vom 25.02.2003 auf Berichtigung des Rubrums des Versäumnisurteils der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 14.02.2003 wird zurückgewiesen.

Die der Beklagten im Beschwerdeverfahren erwachsenen außergerichtlichen Kosten werden dem Beschwerdegegner auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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