III- 2b Ss 107/03 - 44/03 IV•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-21, III- 2b Ss 107/03 - 44/03 IV
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-21, III- 2b Ss 107/03 - 44/03 IV
III- 2b Ss 107/03 - 44/03 IVObergericht21.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III- 2b Ss 107/03 - 44/03 IV — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-05-21
Aktenzeichen: III- 2b Ss 107/03 - 44/03 IV
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0521.III2B.SS107.03.44.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Krefeld
vom 21. Januar 2003 im Maßregelausspruch aufgehoben. Der Ausspruch
entfällt.
Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und die dem Angeklagten
insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse
zur Last.
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