Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-20, I-24 U 49/03

I-24 U 49/03Obergericht20.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 49/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-20

Aktenzeichen: I-24 U 49/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0520.I24U49.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 10. Dezember 2002 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 566,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04. Oktober 2001 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 90%, die Beklagte 10%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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