I-24 U 49/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-20, I-24 U 49/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-20, I-24 U 49/03
I-24 U 49/03Obergericht20.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 49/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-20
Aktenzeichen: I-24 U 49/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0520.I24U49.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 10. Dezember 2002 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 566,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04. Oktober 2001 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 90%, die Beklagte 10%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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