Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-15, I-8 U 117/02

I-8 U 117/02Obergericht15.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 117/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-15

Aktenzeichen: I-8 U 117/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0515.I8U117.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 1. Oktober 2002 verkündete Ur-teil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu Händen ihrer Betreuer weite-re 347,73 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB seit dem 21. Januar 2002 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin 55% und der Beklagten 45% auferlegt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 92 % und die Beklagte zu 8 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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