Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-09, I-16 U 81/02

I-16 U 81/02Obergericht09.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 81/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-09

Aktenzeichen: I-16 U 81/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0509.I16U81.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. März 2002 verkündete Teilurteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen, soweit die Beklagte durch das angefochtene Teilurteil zur Erteilung eines Buchauszugs verurteilt worden ist.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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