16 U 163/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-09, 16 U 163/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-09, 16 U 163/02
16 U 163/02Obergericht09.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 163/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-09
Aktenzeichen: 16 U 163/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0509.16U163.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. Juli 2002 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückge-wiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditin-stituts erbracht werden.
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